Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maraton Maschinenbau GmbH
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Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind. Sind wir Auftragnehmer, gilt die Erteilung des Auftrages, sind wir Auftraggeber, gilt die Annahme bzw. Ausführung des Auftrages als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
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Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht innerhalb von sechs Wochen eine Mitteilung über die Nichtannahme erfolgt. Unter prompt“ ist ein Zeitraum von sechs Wochen zu verstehen.
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Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen durch Kunden wegen bzw. mit nicht ausdrücklich von uns anerkannten Gegenforderungen wird ausgeschlossen.*
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Schadenersatzansprüche, welcher Art auch immer, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
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Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab unserem Lager.
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Die Preis in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Kaufverträgen sind freibleibend und verstehen sich ab unserem Lager, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Berechnung der Ware erfolgt zu unseren am Liefertag geltenden Preisen.
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Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die gelieferten Waren innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug zu bezahlen.
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Die gelieferte Ware bzw. das gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (Werklohnes) einschließlich sämtlicher Nebenkosten in unserem Eigentum. Bei Weiterveräußerung der Ware ist die Forderung daraus an uns abzutreten.
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Gewährleistungsansprüche des Kunden sind auf Verbesserungsanspruch eingeschränkt. Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen.*
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Bei Nichtzahlung auch nur einer Rechnung durch den Kunden tritt Terminverlust unabhängig davon ein, welche Zahlungsziele hinsichtlich einzelner Teilbeträge, durch Vereinbarung oder durch Annahme von Wechseln gewährt wurden.
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Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8% über den jeweiligen Basiszins zu bezahlen. Bei Verbrauchern werden Verzugszinsen in Höhe von 5% üben dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Zinssatz berechnet. Weiters ist der Kunde verpflichtet, unsere Mahnspesen und die außergerichtlichen anwaltlichen Mahnkosten zu bezahlen.
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Durch Werksreisende geleistete Zusagen irgendwelcher Art haben erst Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung durch unser Haus.
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Garantie wird gemäß den Garantiebedingungen der Herstellerfirma geleistet. Bei Nichteinhaltung unserer Betriebsanleitung erlischt automatisch jede Garantie. Bei Garantieansprüchen, die sich auf Zulieferteile beziehen, muss die Entscheidung des jeweiligen Lieferwerks abgewartet werden. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entfällt jegliche Garantie.
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Bei Kommissionsware haftet uns der Kommissär für Verlust und Beschädigung der in seiner Verwahrung befindlichen Waren, sowie für die Folgen unsachgemäßer Lagerung. Auf Kommission oder für Ausstellungen gelieferte Waren dürfen nur mit unserem schriftlichen Einverständnis in Betrieb genommen werden.
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Gemäß §22 Datenschutzgesetz nimmt der Besteller/Käufer zur Kenntnis, dass die in den Auftragsbestätigungen erfassten Daten für geschäftsinterne Zwecke automationsunterstützt verarbeitet werden und erteilt dazu seine ausdrückliche Zustimmung.
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Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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Erfüllungsort ist der Sitz unsers Unternehmens, Gerichtsstand unabhängig von der Höhe des Streitwertes, das Bezirksgericht Mattighofen.
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Auf das vorliegende Vertragsverhältnis sind (bei Widersprüchen in der nachstehenden Reihenfolge) anzuwenden:
-Die schriftliche Vereinbarung, durch die der Vertrag zustande gekommen ist, einschließlich einer allfälligen Leistungsbeschreibung und einem allfälligen Leistungsverzeichnis.
-Diese Bedingungen-Die für unseren Branchenbereich einschlägigen Geschäftsbedingungen unseres Fachverbandes. Die Ö-Normen mit vornormierten Vertragsinhalten für einzelne Sachgebiete. Die einschlägigen Ö-Normen mit vornormierten allgemeinen Vertragsinhalten, insbesondere die Ö-Normen A 2060, B 2210. -
Schriftlichkeitsklausel: Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Aufhebung, Abänderung oder Ergänzung der Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform und Unterfertigung durch sämtliche Parteien. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Insbesondere bedürfen Mängelrügen der Schriftform.*
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Sofern es sich beim Kunden um einen Konsumenten ( Letztverbraucher) handelt, gelten die vorstehenden Bedingungen nicht, soweit sie zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzes wiedersprechen. Dies gilt insbesondere für die mit einem * bezeichneten Bestimmungen dieser AGB.

